Im aktuellen Vertrag zwischen Zahnärzten und Krankenkassen (welcher in den 1950er Jahren erarbeitet wurde) ist Amalgam nach wie vor als Füllungsmaterial im Seitzahnbereich vorgesehen. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass Amalgamfüllungen in heutiger Zeit obsolet sind.
Seit 2022 ist es innerhalb der Europäischen Union verboten, Amalgam bei Kindern, Schwangeren und Stillenden zu verwenden. Außerdem gibt es Bestrebungen für ein weltweites Amalgamverbot, welches in den 2030er Jahren in Kraft treten soll.
Nicht nur die potenziellen Giftstoffe (Amalgam besteht zu einem großen Teil aus Quecksilber), sondern auch die mechanischen Eigenschaften machen es den modernen Composite-Materialen deutlich unterlegen.
Lediglich Materialien, die in Haltbarkeit, Ästhetik und wissenschaftlich belegter Körperverträglichkeit unseren Ansprüchen genügen, kommen in unserer Praxis und Ihrem Körper zum Einsatz. So wird nach eingehender Befundung und Beratung ein Sanierungskonzept erstellt, um Sie auf wohl überlegter Basis in eine amalgamfreie Zukunft zu führen.